GOÄ-/GOZ Make-or-Buy Assessment — Kompaktfassung
Geltungsbereich: Die Einschätzung betrifft das GOÄ-/GOZ-Prüfmodul (goaegoz-tool) innerhalb des Beihilfe- und Heilfürsorge-Assistenten Niedersachsen, produktiv unter goaegoz.chacha.senecheau.com, eingebettet in das Fachverfahren samba.
Verhältnis zum Arbeitsdokument: Die vollständige Fassung mit Feature-Matrix (45 Kriterien), TCO-Szenarien und Kurz-DSFA liegt unter assessments/goaegoz-make-or-buy-v1.md. Quellen mit Abrufdatum: assessments/sources/sources.jsonl (22 Quellen, Stand 20. April 2026).
1. Management Summary
Rn. 1Die Frage, ob das Land Niedersachsen das GOÄ-/GOZ-Prüfmodul beim Marktführer beschafft oder in Eigenentwicklung weiterführt, trägt juristische, wirtschaftliche und strategische Aspekte. Die Antwort der vorliegenden Einschätzung lautet: Die Eigenentwicklung fortsetzen und gezielt um Heilfürsorge, BEMA-Z und GOÄneu-Readiness erweitern (Szenario C).
Rn. 2Die Empfehlung stützt sich auf drei tragende Gründe:
- Heilfürsorge: Der Auftrag des NLBV umfasst Beihilfe (NBhVO) und die freie Heilfürsorge (NBG §§224/224a mit Runderlass). Kein öffentlich sichtbares Marktprodukt bildet die Heilfürsorge als Prüfkomponente ausdrücklich ab; ZABAS BeiPro ist auf Beihilfe ausgerichtet (Rn. 12–14).
- Marktlage: Der deutsche Beihilfe-Prüfmarkt wird faktisch durch ein Produkt dominiert. Die bayerische Leitvergabe 2024 wurde im Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb geschlossen — eine Ausnahme, die nach §14 Abs. 4 VgV nur bei technischen Gründen zulässig ist. Das ist ein starkes Signal für Monopolpreisrisiko auf der Buy-Seite (Rn. 15–18, 26).
- Wirtschaftlichkeit: Der Vergleich der 5-Jahres-TCO zeigt Szenario C (Make-erweitert, orientierungsweise ca. 4,7 Mio EUR) deutlich unter Szenario A (Buy-pur, ca. 8,1 Mio EUR). Die Eigenentwicklung begründet zudem Eigentum an Regelstand, Daten und Know-how (Rn. 27–32).
Zusammengefasst: Die Empfehlung bezieht sich auf den Prüfkern. Teilfunktionen wie Vision-OCR, Datenhaltung oder Reporting bleiben modular; der Zukauf einzelner Bausteine von Spezialanbietern bleibt offen, ohne den Kern aus der Landeshand zu geben.
2. Fragestellung und Prüfrahmen
Rn. 3Das NLBV führt das eBeihilfe-Verfahren und die Heilfürsorge-Bearbeitung. In beiden Pfaden sind Arztrechnungen nach GOÄ und GOZ auf Korrektheit, Plausibilität der Steigerungsfaktoren (§5 Abs. 2 GOÄ/GOZ), Kombinationsverbote, Häufigkeitsregeln und Doppeleinreichungen zu prüfen.
Rn. 4Gegenstand des Assessments: Der GOÄ-/GOZ-Prüfkern einschließlich LLM-gestützter Begründungsanalyse und periodenfübergreifender Duplikaterkennung. Nicht Gegenstand: das Beihilfe-Fachverfahren selbst — dort bleibt samba das System of Record.
Rn. 5Die Entscheidung wird entlang fünf gewichteter Dimensionen geprüft (siehe Rn. 34):
- Fachliche Abdeckung inkl. Heilfürsorge (25 %)
- Rechtskonformität (EU AI Act, DSGVO, §203 StGB, NBG §95 Abs. 4 — 25 %)
- Wirtschaftlichkeit / TCO über 5 Jahre (20 %)
- Strategie und Daten-Hoheit (20 %)
- Reifegrad und operative Risiken (10 %)
3. Normhierarchie und Prüfrahmen
Rn. 6Die rechtliche Grundlagenbewertung liegt in der Rechtlichen Würdigung zur Gesetzeshierarchie (Version 1.2) und der Rechtlichen Einschätzung v3 vor. Für die Make-or-Buy-Frage sind folgende Normen zentral:
| Ebene | Norm | Wirkung auf Make / Buy |
|---|---|---|
| EU | VO (EU) 2024/1689, Art. 14, Anhang III Nummer 5 Buchstabe a | Hochrisiko-Einstufung greift in beiden Pfaden; Dokumentationslast für menschliche Aufsicht und Erklärbarkeit |
| EU | DSGVO Art. 9 Abs. 2 lit. b (primär); lit. g und lit. h (alternativ im Behörden- bzw. Gesundheitskontext); Art. 22, 28, 32, 35, 44 ff. | Buy erfordert AVV, Nachweis technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM), ggf. TIA; Make verbleibt in Eigenverarbeitung; die Wahl der tragenden Art. 9-Ziffer ist im Rahmen der DSFA festzulegen |
| Bund | VwVfG §35a i. V. m. NVwVfG §1 | Rechtsvorschrift-Erfordernis anbieterunabhängig |
| Bund | §203 StGB (Fassung seit 2017): Abs. 2 (Amtsträgerinnen und Amtsträger der Beihilfestelle als Grundnorm) und Abs. 3/4 (mitwirkende Personen) | Make und Buy: Amtsträgerpflicht nach Abs. 2 gilt in beiden Pfaden unmittelbar; Abs. 3/4 zusätzlich bei Einbindung von Drittanbietern (Buy) — Auswahl-, Verpflichtungs- und Überwachungspflicht |
| Land | NBG §95 Abs. 4 | lex specialis; gilt für Beihilfe und Heilfürsorge; Dunkelverarbeitung nur bei vollständiger Antragsentsprechung |
| Vergabe | §§103 ff. GWB, VgV, §108 GWB (In-house) | Buy überschreitet EU-Schwelle; Make vergaberechtsfrei als In-house-Leistung |
| Haftung | Art. 34 GG, §839 BGB | Amtshaftung bleibt beim Land; Rückgriff auf Anbieter vertragsabhängig und in AVV-Standards oft limitiert |
Rn. 7Anhang III Nummer 5 Buchstabe a der KI-Verordnung benennt als Hochrisiko-Systeme ausdrücklich solche, die „von Behörden oder im Namen von Behörden verwendet werden sollen, um zu beurteilen, ob natürliche Personen Anspruch auf grundlegende öffentliche Unterstützungsleistungen und -dienste haben“ (Quelle src-013; Erwägungsgrund 58, src-014). Die Beihilfe- und Heilfürsorge-Prüfung fällt darunter — unabhängig von Make oder Buy.
4. Aktueller Implementierungsstand (Make-Seite)
Rn. 8Das Modul goaegoz-tool ist produktiv unter goaegoz.chacha.senecheau.com. Die folgenden Kennzahlen belegen den Reifegrad:
| Dimension | Kennwert | Beleg / OL |
|---|---|---|
| GOÄ-Ziffern | 2.843 | data/referenz/goae_ziffern.json |
| GOZ-Ziffern | 215 | data/referenz/goz_ziffern.json |
| Ausschlusspaare (GOÄ) | 13 | OL-061 |
| Häufigkeitsregeln | 27 | OL-069 |
| Grundleistungs-Abhängigkeiten | 9 | OL-069 |
| Faktor-Schwellen | 2,3 / 3,5 | app/config.py |
| §5-Abs.-2-Begründung (LLM) | produktiv | app/services/analyzer.py |
| Periodische Duplikaterkennung | SQLite History-Store | OL-074 |
| GOÄneu 2027 | Schema-Stub Stufe 0 | OL-068 |
| BEMA-Z / E-GO | Daten vorhanden, nicht integriert | offen |
Rn. 9Die Reifegradklasse für die vier Hauptpfade ist assistiert; die technische Voraussetzung für Dunkelverarbeitung wird für Routinerechnungen in 12–18 Monaten erreichbar eingeschätzt.
Rn. 10Offene Baustellen sind im Open-Loops-Register verankert: amtliche GOÄ-Fassung (OL-006), GOÄneu-Stufe 1 (OL-068), Fach-Review Häufigkeiten/Orphan-Addons (OL-069), samba-Integration Duplikaterkennung (OL-074). Unit-Tests im Tool-Paket sind lückenhaft; Integrationstests decken die DSL-Regelkette ab.
5. Marktübersicht (Buy-Seite)
Rn. 11Die Marktrecherche am 20. April 2026 erfasst vier Segmente mit je zwei bis drei Kernanbietern (Quellen: assessments/sources/sources.jsonl, 22 Einträge).
5.1 Segment A — Beihilfe-Prüfung
Rn. 12ZABAS® / ZABAS BeiPro — Hersteller Global Side (heute Teil der msg insurance suite); Vertrieb für Beihilfestellen über die AKDB-Tochter Beihilfe-Service GmbH. Modular aufgebaut (GOÄ, GOZ, PZN, Heilmittel, Pflege, Unfall). Eingesetzt in Bayern, Sachsen, Thüringen (Quellen src-001, src-003, src-004, src-005, src-006). Dies ist der einzige am deutschen Markt etablierte Anbieter mit nachgewiesenem öffentlichen Auftragsvolumen für Beihilfe-Prüfung.
5.2 Segment B — Verwandte Prüfprodukte (keine direkte Beihilfe-Vertriebsrichtung)
Rn. 13MediCheck (MediClaim) — KI-basiert, 12 automatisierte Prüfschritte, Branchen-Benchmark über 300.000 Abrechnungen; Zielgruppe ärztliche Stellungnahmen für Versicherte und PKV (src-011). EASYGOÄ (DGPAR) — Privatabrechnungssoftware für Leistungserbringer, nicht Kostenträger (src-010, src-021). T2med — Praxis-Informationssystem mit GOÄ-Regelwerk während der Leistungserfassung; Haftungsausschluss des Anbieters für Datenqualität (src-009).
5.3 Segment C — Enterprise-Claims-KI
Rn. 14Shift Technology — KI-Plattform für Krankenversicherer mit Betrugserkennung und Claims-Management; weltweit über 50 Mio Versicherte, über 100 Mrd EUR analysierte Schadenkosten (src-007, src-008). Zielgruppe ist PKV; eine dokumentierte Beihilfe-Implementation ist nicht öffentlich belegbar. adesso in|sure Health Claims — PKV-Claims-Plattform mit automatisierter Leistungsprüfung; ohne dokumentiertes Beihilfe-Modul (src-012). Bitmarck — Kernsoftware für GKV; kein dokumentierter Beihilfe-/GOÄ-Bezug.
5.4 Leitmarkt-Referenzauftrag
Rn. 15Die bayerische Vergabe 2024 ist der zentrale öffentliche Referenzwert (src-003):
| Kriterium | Wert |
|---|---|
| Vergabestelle | Landesamt für Finanzen Bayern (Kooperation Bayern / Sachsen / Thüringen) |
| Gegenstand | Verlängerung und Erweiterung Lizenzen ZABAS GOÄ / GOZ / PZN inkl. Wartung, Pflege, Support |
| Geschätzter Auftragswert | 6.149.564,15 EUR netto |
| Laufzeit | 4 Jahre (plus 2×1 Jahr Verlängerungsoption) |
| Verfahrensart | Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb |
| Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU (Dienstleistungen) |
Rn. 16Die gewählte Verfahrensart ist nach §14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV zulässig, wenn aus technischen Gründen nur ein Anbieter in Betracht kommt — ein starker Indikator für eine Quasi-Monopolstellung von ZABAS im deutschen Beihilfe-Prüfmarkt.
Rn. 17Keiner der identifizierten Anbieter bewirbt öffentlich eine Heilfürsorge-Unterstützung nach NBG §§224/224a. Keiner bewirbt eine dokumentierte GOÄneu-Readiness 2027 mit Zeitplan (Stand 20. April 2026; Quellen src-017, src-018).
6. Feature-Vergleich (kompakt)
Rn. 18Die vollständige Feature-Matrix mit 45 Kriterien liegt im Arbeitsdokument (Abschnitt 6). Die folgende Kompaktfassung fokussiert auf 12 Kernkriterien:
| Kernkriterium | chacha (Make) | ZABAS BeiPro (Buy) | MediCheck |
|---|---|---|---|
| GOÄ-Ziffernabdeckung | voll (2.843) | voll | voll |
| §5-Abs.-2-Begründung inhaltlich bewertet | voll (LLM) | teilweise (Regel) | voll (KI) |
| Heilfürsorge (HFB) abgebildet | voll | nicht öffentlich belegbar | offen |
| Periodenfübergreifende Duplikate | voll | voll | nicht belegbar |
| BEMA-Z / E-GO | offen (Daten vorhanden) | voll | offen |
| On-Premises / Souveräne Cloud | voll | voll | nicht belegbar |
| DSGVO — Drittland vermeidbar | voll (DE/EU) | voll (DE) | nicht belegbar |
| GOÄneu-Readiness 2027 | teilw. (Schema-Stub) | nicht belegbar | nicht belegbar |
| Integration samba | realisierbar (BFF) | Einzelprojekt nötig | offen |
| Menschliche Aufsicht EU-AI-Act-konform | voll (dokumentiert) | Herstellerangabe | Herstellerangabe |
| Offene Regel-Erklärbarkeit | voll (YAML/JSON im Repo) | teilweise | teilweise |
| Exit-Option / Vendor-Lock | hoch / gering | niedrig / hoch | mittel |
Rn. 19Die Matrix zeigt einen strukturellen Vorteil der Make-Option in den Dimensionen Heilfürsorge, offene Erklärbarkeit und Exit. Die Buy-Option ist im GOÄ-/GOZ-Kern vergleichbar und bei BEMA-Z und Heilmittel-Zusätzen aktuell breiter.
7. Juristische Dimension
7.1 Vergaberecht
Rn. 20Ein Drittanbieter-Erwerb überschreitet die EU-Schwellenwerte (221.000 EUR netto für Liefer- und Dienstleistungen, Stand 2026) deutlich; auf Niedersachsen hochgerechnet liegt das erwartete Volumen im klar EU-pflichtigen Bereich (siehe Rn. 27). Die bayerische Vergabe 2024 wurde im Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb geführt — zulässig nur bei technischen Alleinstellungsgründen. Für Niedersachsen folgt: Ein offenes Verfahren hätte mangels vergleichbarer Bieter im Beihilfe-Prüfsegment begrenzten Nutzen.
Rn. 21Eine In-house-Vergabe nach §108 GWB an einen externen Anbieter wie die Beihilfe-Service GmbH ist nicht möglich, da die drei Kriterien (Kontrolle durch Niedersachsen, Wesentlichkeit > 80 %, keine private Kapitalbeteiligung) nicht erfüllt sind. Die Eigenentwicklung innerhalb der Landesverwaltung ist naturgemäß In-house-kompatibel und vergaberechtsfrei (Quelle src-016).
7.2 DSGVO
Rn. 22Der Buy-Pfad erfordert einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, TOM-Dokumentation nach Art. 32 DSGVO, ein Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO und — bei Subunternehmern außerhalb des EWR — ein Transfer Impact Assessment. Für ZABAS (DE-Sitz) entfällt die Drittlands-Erstprüfung in erster Annäherung; die Prufung verbleibt bei der Subunternehmer-Landschaft. Für beide Pfade ist eine vollständige DSFA nach Art. 35 DSGVO erforderlich (Betrachtung bei Buy umfasst die Lieferkette zusätzlich).
7.3 §203 StGB (Fassung seit 2017)
Rn. 23Der Tatbestand des §203 StGB unterscheidet zwei Ebenen: Abs. 2 (Offenbarung durch Amtsträgerinnen und Amtsträger) erfasst die Beschäftigten der Beihilfestelle selbst und gilt in Make und Buy unverändert. Abs. 3 und 4 ermöglichen die Einbeziehung sonstiger mitwirkender Personen (insbesondere externer Dienstleister im Buy-Pfad) seit der Reform 2017, wenn Auswahl, schriftliche Geheimhaltungsverpflichtung und Überwachung nachweisbar sind (Quelle src-020). Die Weitergabe von geschützten Daten (ärztliche Rechnungsinhalte, Diagnosen) an Drittanbieter ist deshalb nur im Buy-Pfad relevant; dort verlagert sie zusätzliche Kontrollpflichten auf das Land, während die strafrechtliche Verantwortung der Amtsträgerinnen und Amtsträger nach Abs. 2 erhalten bleibt.
7.4 EU AI Act — Art. 14 und Anhang III Nummer 5 Buchstabe a
Rn. 24Die Hochrisiko-Einstufung trifft das Prüfmodul unabhängig vom Anbieter. Pflichten: wirksame menschliche Aufsicht (Art. 14), Daten-Governance (Art. 10), Protokollierung (Art. 12), Transparenz (Art. 13). Die Rubber-Stamping-Problematik aus EuGH C-634/21 (SCHUFA, 7. Dezember 2023) verhindert eine rein formale menschliche Bestätigung (Quelle src-015). Der Make-Pfad kann die Offenlegung der Regeln im Repository nachweisen; der Buy-Pfad verlagert diese Nachweisführung in die Lieferkette (Anbieter-Erklärung, Drittbericht, Zertifikat).
7.5 NBG §95 Abs. 4 — vollständige Antragsentsprechung
Rn. 25Die Rechtsvorschrift gilt anbieterunabhängig. Die technische Umsetzung — keine Teilablehnung in der Dunkelverarbeitung — ist im Make-Pfad durch die explizite DSL-Routing-Logik nachweisbar; im Buy-Pfad durch Anbieter-Konfiguration mit Abweichungsprotokoll.
7.6 Amtshaftung
Rn. 26Art. 34 GG i. V. m. §839 BGB bleibt beim Land. Der Rückgriff auf den Drittanbieter bei Pflichtverletzung ist vertragsabhängig; AVV-Standardklauseln begrenzen die Haftung häufig auf die Jahreslizenzsumme. Die Make-Option vereinheitlicht Verantwortung und Ausführung.
8. Wirtschaftliche Dimension
Rn. 27Die TCO-Abschätzung über 5 Jahre nutzt die bayerische Vergabe 2024 als Marktpreis-Referenz (ca. 1,54 Mio EUR / Jahr für die Module GOÄ + GOZ + PZN). Für GOÄ + GOZ allein werden — orientierungsweise — 1,0 bis 1,2 Mio EUR / Jahr angenommen. Sämtliche Werte sind Orientierungsgrößen; belastbare Angebote werden über OL-085 (Lizenz-Benchmarks und Referenzvergaben) eingeholt.
| Szenario | 5-Jahres-TCO (Orientierung) | Regelstand-Eigentum | Exit-Kosten | GOÄneu-Readiness | HFB |
|---|---|---|---|---|---|
| A — Buy-pur | ca. 8,1 Mio EUR | Anbieter | hoch | Einzelbeauftragung | Einzelauftrag |
| B — Buy-hybrid | ca. 6,2 Mio EUR | geteilt | mittel | teils intern | intern |
| C — Make-erweitert | ca. 4,7 Mio EUR | Land | gering | inkrementell | intern |
Rn. 28Die Spanne zwischen den Szenarien (ca. 3,4 Mio EUR über 5 Jahre) ist signifikant, aber nicht der einzige Entscheidungsfaktor. Nicht monetarisiert sind: Werterhalt durch Eigentum am Regelstand; Opportunitätskosten der internen Bindung; Skill-Aufbau im öffentlichen Sektor; Pflege-Exposure bei Marktveränderungen. Für die formale Entscheidungsvorlage ist eine Vollrechnung nach Landeshaushaltsrecht (LHO) erforderlich (OL-085).
9. Strategische Dimension
Rn. 29Drei strategische Aspekte tragen über die wirtschaftliche Betrachtung hinaus:
- GOÄneu-First-Mover (C-005): Rund 5.500 neue Gebührennummern, Wegfall der Steigerungsfaktoren, neue Leistungsbereiche (Telemedizin, Palliativmedizin). Wer die Umschaltung im eigenen Repository versioniert, vermeidet die marktsuche gleichzeitiger Neulizenzierung.
- Heilfürsorge-Abdeckung: chacha bildet den HFB-Pfad bereits in der DSL-Regelkette ab (gleichwertige Ausgestaltung zum Beihilfepfad). Der Buy-Pfad erfordert Einzelparametrisierung durch den Anbieter (kein dokumentiertes Standardprodukt).
- Daten-Hoheit und samba-Integration: Belege verbleiben im Landesnetz; die Vision-LLM-Verarbeitung über OpenRouter wird per AVV (OL-060) und DSFA behandelt. Im Buy-Pfad ist für jede Belegübermittlung eine vertragliche Datenflussregelung erforderlich.
10. Risiken Make vs. Buy (Übersicht)
Rn. 30Die im Entscheidungsbaum genannten Risiken wirken auf die Empfehlung unterschiedlich:
| Dimension | Buy (A, B) | Make (C) |
|---|---|---|
| Preisübersicht | Risiko Monopol-Folgevergabe | Investitionssteuerung im Landeshaushalt |
| Hersteller-Lebensdauer | kritisch; Source-Code-Escrow erforderlich | nicht anwendbar |
| AI-Act-Nachweis | vertraglich; Drittbericht erforderlich | eigene Dokumentation (Repo) |
| GOÄneu-Umschaltung | Anbieter-abhängig, ggf. Zusatzentgelt | inkrementell im Repository |
| HFB-Abdeckung | nicht öffentlich belegbar | vorhanden (DSL-Regelkette, HFB-Pfad) |
| Know-how-Abhängigkeit | extern | personenbezogen intern |
| Exit-Option | niedrig | hoch |
Rn. 31Make-Risiken sind aktiv gestaltbar (Doku-Co-Evolution, Entwicklungs-Ökosystem mit mehreren Partnern, verbindliche Architekturdokumentation im Repository). Buy-Risiken sind wesentlich vertraglich zu sichern und liegen außerhalb der direkten Kontrolle des Landes.
11. Entscheidungsmatrix und Empfehlung
| Dimension | Gewicht | A — Buy-pur | B — Buy-hybrid | C — Make-erweitert |
|---|---|---|---|---|
| Fachliche Abdeckung inkl. HFB | 25 % | 6 | 8 | 9 |
| Rechtskonformität | 25 % | 6 | 7 | 8 |
| Wirtschaftlichkeit (5-J-TCO) | 20 % | 5 | 7 | 9 |
| Strategie und Daten-Hoheit | 20 % | 4 | 6 | 9 |
| Reifegrad und Risiko | 10 % | 8 | 7 | 6 |
| Gewichteter Score | 100 % | 5,6 | 7,0 | 8,5 |
Rn. 32Skala 1–10, höher ist besser. Die Gewichte sind offen und durch die Leitung zu justieren; die Rangfolge bleibt in Sensitivitätsrechnungen stabil, solange die Dimension „Strategie und Daten-Hoheit“ mindestens 10 % und die Dimension „Wirtschaftlichkeit“ mindestens 15 % Gewicht erhält.
Empfehlung: Szenario C — Make-erweitert. Die Eigenentwicklung wird fortgeführt und gezielt erweitert: (i) BEMA-Z und E-GO in den Prüfkern integrieren; (ii) GOÄneu-Schema auf Stufe 1 anheben, sobald die amtliche Veröffentlichung vorliegt; (iii) Fach-Review der Regeln durch ärztliche Expertise; (iv) samba-Integration der periodenfbergreifenden Duplikaterkennung fertigstellen. Teilfunktionen (Vision-OCR, Reporting) bleiben modular zukaufbar.
11.1 Nächste Schritte
- Vorlage an NLBV-Leitung und das zuständige Ministerium.
- OL-085 bearbeiten: formale Angebotsanfragen an ZABAS BeiPro / msg insurance suite / MediCheck zur Härtung der TCO-Basis.
- Matrix mit belastbaren Preisen aktualisieren.
- Bei Bestätigung der Empfehlung: OL-068 (GOÄneu-Stufe 1), OL-069 (Fach-Review) und OL-074 (samba-Integration) priorisieren; Aufnahme in die Quartalsplanung.
12. Anhang
12.1 Disclaimer
Rn. 33Dieses Dokument ist ein Assessment im Sinne einer internen Argumentationsgrundlage; es ist keine anwaltliche Bewertung und ersetzt keine juristische Prüfung durch die Rechtsabteilung. Marktaussagen sind mit Quellen und Abrufdatum belegt; Lizenzpreise sind Orientierungsgrößen aus öffentlichen Vergabeunterlagen und werden über OL-085 durch konkrete Angebotsanfragen gehärtet.
12.2 Quellenverzeichnis (Auszug)
Vollständige Liste mit Abrufdatum unter assessments/sources/sources.jsonl. Kernquellen:
- src-003 — Vergabebekanntmachung CRP Beihilfe Bayern 2024 (ZABAS, 6,15 Mio EUR / 4 Jahre)
- src-004, src-005, src-006 — AKDB-Newsroom, BayBAS, Beihilfe-Service GmbH
- src-013, src-014 — EU AI Act Anhang III Nummer 5 Buchstabe a und Erwägungsgrund 58
- src-015 — EuGH C-634/21 (SCHUFA, Rubber-Stamping)
- src-016 — §108 GWB Inhouse-Vergabe
- src-017, src-018 — GOÄneu BÄK/PKV-Einigung 2024
- src-019 — NBG §95 Abs. 4
- src-020 — §203 StGB Reform 2017
12.3 Weiterführende chacha-Dokumente
- Arbeitsdokument v1 — ausführliche Fassung mit 45-Kriterien-Matrix, TCO-Tabellen, Kurz-DSFA
- Rechtliche Einschätzung v3 — kompakte Einschätzung NBhVO/HFB
- Rechtliche Würdigung zur Gesetzeshierarchie — dogmatische Subsumtion mit Randziffern
- Architekturübersicht (
architecture.md) und Open-Loops-Tracking (open-loops.md) liegen im internen HTML-Repository unter Basic Auth.